Steirische Seniorinnen und Senioren mit geringem Haushaltseinkommen können für die Heizperiode 2026/2027 ab sofort wieder eine einmalige Unterstützung des Landes beantragen.
Für die Heizperiode 2026/2027 beträgt der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 340 Euro pro Haushalt. Bezugsberechtigt sind ausschließlich österreichische Staatsbürger sowie EU-/EWR-Bürger, die mindestens fünf Jahre den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben sowie seit 24. September 2026 an der Antragsadresse gemeldet sind.
Entscheidend sind außerdem die Einkommensgrenzen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze bei 1.827 Euro monatlichem Nettoeinkommen, für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften bei 2.741 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro. Bestimmte Leistungen, darunter Pflegegeld, werden bei der Einkommensermittlung nicht als Einkommen gewertet.
Die Antragstellung für die Förderung 2026/2027 ist von 01. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 möglich. Anträge können bei der Wohnsitzgemeinde, den zuständigen Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz eingebracht werden.
Weitere Informationen: Sozialservice des Landes Steiermark, kostenlos unter 0800 20 10 10.