Weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung

Vom zweiten Deregulierungsgesetz der Steirischen Landesregierung profitieren einzelne Seniorinnen und Senioren ebenso wie die Ortsgruppen des Steirischen Seniorenbundes.

Weniger Bürokratie. Mehr Steiermark.

Das kürzlich von der Steirischen Landesregierung präsentierte zweite Deregulierungsgesetz, das klar die Handschrift der Steirischen Volkspartei trägt, bringt auch Erleichterungen für Seniorinnen und Senioren.  Mehr als 110 Gesetze werden vereinfacht, elf Gesetze fallen vollständig weg. Das Ziel: Ermöglichen statt verhindern. Das heißt weniger Regeln, schnellere Verfahren und mehr Eigenverantwortung.

Ob Sommerfest im Freien oder Ball mit Live-Musik im Wirtshaus: Für unsere Seniorenbund-Ortsgruppen wird die Organisation von Veranstaltungen deutlich einfacher. Bei Festen im Freien sind künftig bis zu 500 statt bisher 300 Gäste möglich – eine einfache Meldung genügt. Für Musikveranstaltungen im Wirtshaus mit bis zu 300 Gästen entfallen Bewilligung und Anzeigepflicht, auch wenn ein Verein als Veranstalter auftritt.

Weniger Rauchfangkehrertermine

Für bestimmte Heizungsanlagen wie Raumheizgeräte und Ölzentralheizungen werden verpflichtende Kehr- und Überprüfungstermine reduziert. Das bedeutet weniger Termine zu Hause und in Summe eine Kostenersparnis für die Haushalte. Die Sicherheit bleibt gewährleistet.

Leerstandsabgabe fällt weg

Wer die Wohnung der Eltern gerade räumt oder saniert, soll dafür künftig keine Nachweise mehr liefern müssen. Die bürokratisch aufwendige Leerstandsabgabe wird mit 1. Jänner 2029 abgeschafft. Das entlastet Eigentümer und Gemeinden gleichermaßen.

Abschied ohne Amtsweg

Wer die Urne eines geliebten Menschen zu Hause aufbewahren möchte, braucht künftig keine Bewilligung mehr. Eine einfache Meldung bei der Gemeinde genügt. Denn Familien sollen in Ruhe trauern können, statt auf einen Bescheid warten zu müssen.

Online statt Postweg

Anträge und Unterlagen können künftig überall elektronisch eingebracht werden. Außerdem sollen Behörden benötigte Daten direkt aus bestehenden Registern abrufen. Niemand muss mehr Dokumente vorlegen, die der Verwaltung längst vorliegen.

Leichtere Mitbestimmung

Auch die direkte Demokratie wird gestärkt: Für eine Volksabstimmung gegen ein Landesgesetz reichen künftig 30.000 statt 50.000 Unterschriften. Gleichzeitig können beschlossene Gesetze schneller in Kraft treten.