Handwerkerbonus 2024

Alle Informationen zum Handwerkerbonus, der ab 15. Juli 2024 beantragbar ist, finden Sie als Download – siehe unten.

Zentrale Punkte:

  • Handwerkerbonus soll Bauwirtschaft unterstützen und Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
  • Antragsphase startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20% der reinen Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt damit mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025.
  • Wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen für den gleichen Durchführungsort in einem Antrag bis zur Höchstgrenze zu häufen, was die Flexibilität und Effizienz für die Antragsteller erhöht.
  • Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Es wird auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.
  • Ein Antrag pro Person pro Jahr.

 

 

Download: Handwerkerbonus