Steuerliche Entlastung für Arbeit im Alter

Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Abgabenmodell geeinigt, das Erwerbstätige ab dem Regelpensionsalter künftig deutlich entlasten soll. Der Gesetzesentwurf geht nun in Begutachtung – Nachbesserungen sind noch möglich.

Freibetrag von bis zu 15.000 Euro geplant

Kernstück der sogenannten „Aktivpension“ ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich. Dieser soll ab 2027 für zwei Personengruppen gelten: für jene, die ihre Alterspension bereits beziehen und weiterarbeiten, sowie für Personen, die den Pensionsantritt bewusst aufschieben.

Beim Zuverdienst zur Pension ist der Freibetrag an Voraussetzungen geknüpft: Männer müssen 40 Versicherungsjahre nachweisen, Frauen derzeit 34 Jahre. Die erforderlichen Versicherungsjahre für Frauen werden parallel zum steigenden Pensionsantrittsalter bis 2033 schrittweise auf 40 Jahre angehoben.

Wer den Pensionsantritt aufschiebt, erhält den Freibetrag ohne weitere Bedingungen. Zusätzlich steigt wie bisher die Kontogutschrift am Pensionskonto.

Wegfall der Pensionsversicherungsbeiträge

Neben dem Steuerfreibetrag sieht das Modell eine deutliche Reduktion der Sozialversicherungsabgaben vor: Der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung in Höhe von 10,25 Prozent entfällt für alle Erwerbstätigen ab dem Regelpensionsalter – unabhängig vom Pensionsbezug. Der Dienstgeberbeitrag bleibt bestehen. Auch die besondere Höherversicherung wird gestrichen. Für Selbstständige gelten analoge Regelungen.

100 Millionen Euro für Beschäftigung Älterer

Flankierend zur Aktivpension plant die Regierung einen massiven Ausbau arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer. Ab 2027 sollen zusätzlich 100 Millionen Euro in Aus- und Weiterbildung sowie Eingliederungsbeihilfen fließen. Der Betrag soll in den Folgejahren weiter steigen.

Derzeit sind rund 150.000 Personen in Österreich über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus beschäftigt. Sie alle würden von den geplanten Neuregelungen profitieren.

Nachbesserungen gefordert

Seniorenbund-Landesobmann Bundesrat Ernest Schwindsackl begrüßt die geplante Freibetragsregelung ausdrücklich. Er sieht jedoch insbesondere Frauen nach wie vor benachteiligt, da gerade diese durch Betreuungspflichten, die Pflege von Angehörigen, Teilzeitarbeit oder unterbrochene Erwerbsbiografien selbst die derzeit vorgesehenen 34 Versicherungsjahre nicht erreichen. „Altersarbeit darf kein Privileg für wenige sein“, so Schwindsackl. Daher fordert er eine faire Lösung für alle ab 65, die nicht ausschließlich an Versicherungszeiten gekoppelt ist.